| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch ihre einzige persönlich haftende Gesellschafterin allein vertreten mit der Befugnis für sich und ihre Geschäftsführer, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit der persönlich haftenden Gesellschafterin in deren eigenen Namen oder als Vertreterin eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. |