| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Zur Vertretung ist jeder persönlich haftende Gesellschafter berechtigt. Die persönlich haftenden Gesellschafter und ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |