| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter, sowie ihre jeweiligen Geschäftsführer, sind für Rechtsgeschäfte zwischen den persönlichen haftenden Gesellschaftern und der Gesellschaft befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |