| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Organe der persönlich haftenden Gesellschafter sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtshandlungen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter von Dritten zu vertreten. |