| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, so vertritt er sie allein. Hat die Gesellschaft mehrere persönlich haftende Gesellschafter, so wird die Gesellschft von zwei persönlich haftenden Gesellschaftern oder einem persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, sind die persönlich haftenden Gesellschafter befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter muss seine berufliche Niederlassung bzw. seinen Sitz am Sitz der Gesellschaft haben. |