| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft jeweils einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und wenn dieser eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, auch deren jeweilige Geschäftsführer, sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. |