| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und wenn dieser eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, sind deren jeweilige Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit. |