Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und wenn dieser eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, auch deren jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.