| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch ihren einzigen persönlich haftenden Gesellschafter allein vertreten. Der persönlich haftende Gesellschafter und seine jeweiligen Geschäftsführer ist/sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |