| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch ihren einzigen persönlich haftenden Gesellschafter allein vertreten. Der persönlich haftende Gesellschafter und seine Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |