| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der jeweilige Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit dem persönlich haftenden Gesellschafter Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |