Tag der ersten Eintragung: 17.01.1923 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.08.2005.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Die Komplementärin und ihre Geschäftsführersind für Geschäfte zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Übrigen ist die Komplementärin und ihre Geschäftsführer lediglich von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit.