Jede persönlich haftende Gesellschafterin, die durch ihren oder ihre Geschäftsführer vertreten wird, vertritt einzeln. Jede persönlich haftende Gesellschafterin sowie deren jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.