einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin- bei Rechtsgeschäften zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin oder deren Geschäftsführern und der Gesellschaft im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen.