Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine Vertretungsorgane sind befugt mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und einem oder mehreren ihrer Gesellschafter vorzunehmen.
einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Vertretungsorgane- mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und einem oder mehreren ihrer Gesellschafter vorzunehmen.