Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Vereinigung mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Erleichterung und Entwicklung der Tätigkeiten ihrer Mitglieder; Verbesserung und Steigerung der Ergebnisse dieser Tätigkeiten, insbesondere durch eine länderübergreifende Bereitstellung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, Förderrichtlinien etc. und durch den Transfer dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse, Förderrichtlinien etc. unter Berücksichtigung von Normen, Vorschriften und Regelwerken; Koordinierung des Leistungsangebotes ihrer Mitglieder in den Bereichen der Wirtschaftsberatung und Produktionsberatung sowie die Wahrnehmung von Gemeinschaftsaufgaben im Rahmen ganzheitlicher Aus- und Weiterbildung und Förderungen. Dazu zählt auch die Beschaffung und Weitergabe von Informationen, die Darstellung der Tätigkeitsfelder ihrer Mitglieder und die Ausarbeitung von Organisationshilfen. Die Vereinigung hat den Zweck, die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu gestalten, zu erleichtern sowie die Ergebnisse einer gemeinsamen Tätigkeit zu verbessern.