| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Hat die Gesellschaft mehrere persönlich haftende Gesellschafter, vertreten diese die Gesellschaft gemeinschaftlich. Hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Den persönlich haftenden Gesellschaftern ist es gestattet, im Namen der Gesellschaft, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten, Rechtsgeschäfte vorzunehmen (§ 181 BGB). |