Zur Vertretung der offenen Handelsgesellschaft sind die Gesellschafter nur gemeinsam berechtigt und verpflichtet (Gesamtvertretung). Ein jeder der Gesellschafter vertritt demgemäß die Gesellschaft in Gemeinschaft mit dem anderen Gesellschafter.
Die REWE Partner GmbH und ihre organschaftlichen Vertreter sind zur Vertretung in Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und REWE Partner GmbH im eigenen Namen sowie zwischen der Gesellschaft und REWE Partner GmbH als Vertreter eines Dritten befugt.