Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (004)