Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und ihre Geschäftsführer (direktor/s) sind befugt, im Namen der Gesellschaft - auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter/in - mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.