| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft jeweils einzeln. Der Komplementär und seine jeweiligen organschaftlichen Vertreter sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eingnemm Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |