Die Gesellschaft hat nur einen persönlich haftenden Gesellschafter. Dieser vertritt die Gesellschaft stets einzeln.Ist persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH, so sind die GmbH und ihre Geschäftsführer befugt, im Namen der Kommanditgesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.