| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist jeder persönlich haftende Gesellschafter jeweils allein berechtigt und verpflichtet. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |