| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis - auch für jeden Geschäftsführer - seitens der Gesellschaft für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern einerseits und der Gesellschaft und der Komplementärgesellschaft andererseits im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |