Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, ist dieser befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so vertreten diese die Gesellschaft gemeinschaftlich.