| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so sind je zwei von ihnen gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. Die persönlich haftenden Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |