| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, so wird die Gesellschaft von den persönlich haftenden Gesellschaftern gemeinschaftlich oder einem persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |