| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.Er selbst und seine Organe sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern einerseits und der Komplementärgesellschaft andererseits von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |