| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafter und ihre Geschäftsführer sind für die Vornahme von Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |