| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten gemeinsam. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt dieser alleine. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine Geschäftsführer sind stets vom Verbot der Mehrfachvertretung (§ 181 Alt. 2 BGB) befreit. |