| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte für die Komplementärin und der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |