mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer, soweit diese befugt sind im Namen der persönlich haftenden Gesellschafterin mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen- im Namen der Kommanditgesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.