befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB, sofern es Rechtsgeschäfte zwischen ihr und der Gesellschaft betrifft, ihre Organe nur insoweit, als sie gleichzeitig innerhalb der Fey Verwaltungs GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind bei Rechtsgeschäften mit der Komplementärin.