Ist ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, vertreten jeweils zwei die Gesellschaft gemeinsam. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.