| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch die jeweilige persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Die jeweilige persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen. |