| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis - auch für jeden Geschäftsführer - für alle Geschäfte zwischen der Gesellschaft und ihrer Komplementärin, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertretere eines Dritten zu vertreten. |