Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft von zwei persönlich haftenden Gesellschaftern oder einem persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder der persönlich haftenden Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.