Tag der ersten Eintragung: 23.05.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.09.2003.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte zwischen den persönlich haftenden Gesellschaftern und der Gesellschaft oder deren Gesellschaftern, sowie für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern sind die persönlich haftenden Gesellschafter und deren Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugniss im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Geschäftsführer der persönliche haftenden Gesellschafterin sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.