| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ist persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH, so sind die GmbH und ihre Geschäftsführer befugt, im Namen der Kommanditgesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). |