| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Der persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind im Verhältnis zu der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |