| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft alleine. Die Vertretung kann abweichend geregelt werden; insbesondere kann Gesamtvertretungsmacht erteilt oder können persönlich haftende Gesellschafter von der Vertretung ausgeschlossen werden. Persönlich haftende Gesellschafter, deren jeweilige Geschäftsführer und Liquidatoren können ermächtigt werden, die Gesellschaft und Dritte oder sich selbst bei Rechtsgeschäften untereinander gleichzeitig zu vertreten (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). |