Tag der ersten Eintragung in Neuss: 28. Mai 1956 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jedem persönlich haftenden Gesellschafter und ihren Geschäftsführern kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
mit der Befugnis - auch für jeden Geschäftsführer - im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.