| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern einerseits und der persönlich haftenden Gesellschafterin andererseits von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |