| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Geschäftsführer Hubertus Heimann der persönlich haftenden Gesellschafterin ist generell von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |