| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Sie und deren Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der KÖNA Vermögensverwaltungs-Geschäftsführungs GmbH und der Gesellschaft von dem Verbot der Vornahme von Insichgeschäften (§ 181 BGB) befreit. |