| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin selbst und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Kommanditgesellschaft von dem Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) befreit. |