einzelvertretungsberechtigt; die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für jeden organschaftlichen Vertreter - im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen.