Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ist der persönlich haftende Gesellschafter eine GmbH oder eine B.V. sind jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer/ Bestuurder befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.