| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt. Einem Gesellschafter kann durch Gesellschafiterbeschluss Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. |