| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser die Kommanditgesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft durch diese gemeinschaftlich vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |